Medizinrecht
Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, der vertraut darauf, dass alles problemlos verläuft. Leider kommt es aber immer wieder zu Behandlungsfehlern. Patienten haben dann die Möglichkeit, den Arzt zu verklagen und Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz einzufordern.
Medizinrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Medizin beschäftigt. Es regelt beispielsweise die Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten, die Verantwortung von Ärzten und Krankenhäusern für Behandlungsfehler, die Regelungen zur Patientenverfügung und die Abrechnung von medizinischen Leistungen.
Sie wurden ärztlich behandelt und haben den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt? Oder Sie sind sich schon sicher und wollen Ihren Arzt verklagen?
Behandlungsfehler gehören leider zum Alltag in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Um Ansprüche geltend zu machen, ist folgendes notwendig:
- Aufklärungs- oder Behandlungsfehler des Arztes oder Krankenhauses
- Schaden des Patienten
- ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden (Kausalität)
- Verschulden des Arztes
Besonders relevant in medizinrechtlichen Fragen: Sind Sie rechtsschutzversichert?
So oder so – melden Sie sich und wir besprechen Ihren Fall!