Brief von der Polizei

Ihre spezialisierte Kanzlei für Strafrecht, Medizinrecht und Verkehrsrecht

RA PLAHR

Vorladung als Beschuldigter - Vorladung Polizei



Polizeiliche Vorladung

Ein Brief von der Polizei - man soll zu einer Vernehmung kommen! Und zwar als Beschuldigter eines Strafverfahrens! Was nun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und sollten dies auch nicht tun.


Vernehmung als Beschuldigter


Es ist das gute Recht des Beschuldigten, während des gesamten Strafverfahrens zu schweigen, also die Aussage zu verweigern und zu den ihm gemachten Tatvorwürfen keinerlei Angaben zu machen.

Das Aussageverweigerungsrecht ist Ausprägung des sogenannten „nemo-tenetur-Grundsatzes“ (nemo tenetur se ipsum accussare = „niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“), welcher als grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang eine Grundlage des Strafprozesses darstellt.

Er ergibt sich indirekt aus § 136 Abs. 1 S. 2 StPO. Diese Norm schreibt vor, dass dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung zu eröffnen ist, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Ferner ist er darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Eine ganz schlechte Idee ist es übrigens auch, bei der Polizei anzurufen und sich nach dem Gegenstand der Ermittlungen zu erkundigen. Das Gespräch landet hinterher in der Akte.


Anwalt sagt Termin ab und beantragt Akteneinsicht


Es ist bei einer polizeilichen Vorladung empfehlenswert, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der Einblick in die Ermittlungsakte nimmt. Nur mit Kenntnis der Ermittlungsakte kann man seriös entscheiden, ob es Sinn ergibt, sich zu der Sache einzulassen.

Der Hauptzweck der polizeilichen Vernehmung eines Beschuldigten ist seine Überführung als Täter. Mögen die Polizisten auch freundlich auftreten, ihr Hauptaugenmerk richtet sich auf die Bestätigung des Tatverdachts.

Beauftragen Sie Strafverteidiger Plahr und Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen. Er vertritt Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt bestellt sich als Ihr Verteidiger und beantragt Akteneinsicht. Sobald diese vorliegt, wird sie in Ruhe analysiert und eine optimale Strategie entwickelt.

Oft kann durch schriftliche Einlassung sogar bereits in diesem Stadium eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.


Wir sollen uns bei Ihnen melden? Einfach ausfüllen!

Sie können gerne alles online beauftragen. Als professioneller Strafverteidiger sichtet Herr Rechtsanwalt Plahr Ihre Unterlagen und meldet sich dann telefonisch bei Ihnen. Sie brauchen nicht persönlich in die Kanzlei zu kommen.

Zögern Sie nicht, holen Sie sich jetzt professionelle Hilfe: