Rechtsanwalt Plahr
Alexander Plahr
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
- geboren 1979 in Düsseldorf
- Studium der Rechtswissenschaften in Münster
- Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften” mit den Schwerpunktfächern Kriminologie und Strafrecht
- Referendariat am LG Dortmund
- Ausbildungsstationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Hagen und der JVA Wuppertal-Ronsdorf
- sodann als Rechtsanwalt tätig
- seit 2022 selbständig tätig
Herr Plahr berät und vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bundesweit vorwiegend im Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht sowie dem Jugendstrafrecht.
Darüber hinaus liegen weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Medizinrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.
Bei anwaltlicher Beratung und Vertretung ist das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant sehr wichtig. Häufig melden sich Mandanten und berichten: „Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen, was tun?“ In so einem Fall kann Rechtsanwalt Plahr als Strafverteidiger schnell weiter helfen und die richtigen Schritte empfehlen, um mit der Situation angemessen und klug umzugehen.
Auch im Zivilrecht gilt: Wer sich Rechtsrat holt, steht besser da als ohne. Ob Verbraucherwiderruf, Kaufrecht, Medizinrecht oder Erbrecht: In allen Feldern des Zivil- und Zivilprozessrechts hilft Ihnen Rechtsanwalt Plahr weiter. Dabei richten sich die Kosten sofern nicht anders vereinbart nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sind also vom Gesetzgeber festgelegt - so gibt es keine teuren Überraschungen.
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