TESLA-Probefahrt und Widerruf

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Blogbeitrag: Vorsicht vor Probefahrten bei TESLA!

14. September 2023



Als TESLA-Fahrer habe ich privat immer schon scherzhaft vor Probefahrten bei TESLA gewarnt: Zu groß ist die Gefahr, dass man andere Fahrzeuge danach nicht mehr als gleichwertig wahrnimmt und noch vor Ort eine Bestellung aufgibt.

Doch es gibt auch einen handfesten rechtlichen Grund, warum man - trotz der aktuellen Bemühungen von TESLA, vermehrt Probefahrten zu vermitteln - keine Probefahrt bei TESLA machen sollte:

Verbraucher haben bei einem mit einem Unternehmer im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems ausschließlich via Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrages, wie er bei TESLA bei Fahrzeug-Bestellungen über die Website üblich ist, ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 I, 312c Abs. I, 312g I BGB.

Sie können also problemlos Ihr Geld von TESLA zurück bekommen, wenn Sie keine Probefahrt gemacht haben.

Dabei bezieht die Rechtssprechung bei der Frage, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt (und damit ein gesetzliches Widerrufsrecht) oder nicht, ausdrücklich auch die Vertragsanbahnung mit in den Betrachtung ein. Wenn in kurzem Abstand vor der Bestellung eine Probefahrt in dem sodann bestellten Modell durchgeführt wurde, werden die Gerichte dies im Zweifel als direkte Anbahnung des Vertragsschlusses betrachten. Der Vertrag ist dann nicht unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen, somit liegt kein Fernabsatz vor und damit kein Widerrufsrecht vor.

Das ist auch verständlich, wenn man sich den Zweck des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen vor Augen führt: Der Verbraucher soll hinsichtlich der Möglichkeit, den Kaufgegenstand zu prüfen, so gestellt werden, wie er im Ladengeschäft stünde. Im Fall eines Autos also beim örtlichen Händler. Nichts anderes ist ja aber gegeben, wenn man eine Probefahrt durchführt.

Daher empfiehlt es sich, für eine Probefahrt lieber einen Bekannten zu fragen, der bereits einen TESLA fährt. So gewinnt man einen Eindruck von dem Fahrzeug, ohne seine Gestaltungsrechte einzuschränken. Auch im Internet finden sich in entsprechenden Gruppen und Foren immer hilfreiche TESLA-Besitzer.

Sie haben rechtliche Fragen zum Thema TESLA? Ein Blogbeitrag kann keine Rechtsberatung ersetzen! Melden Sie sich gerne bei mir und ich helfe weiter. Eine kostenlose Beratung gibt es nicht, dafür eine realistische Einschätzung.