Arzthaftung in Hagen: wie Plahr Rechtsanwälte Behandlungsfehler durchsetzen

Plahr Rechtsanwälte


Blogbeitrag: Arzthaftungsansprüche nach Behandlungsfehlern in Hagen

23. November 2025



Arzt erläutert einem Richter ein medizinisches Gutachten im Arzthaftungsprozess

Nach ärztlicher Behandlung neue oder verschlimmerte Beschwerden - viele Mandanten aus Hagen und Umgebung fragen sich dann, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Plahr Rechtsanwälte sind im Medizin- und Arzthaftungsrecht tätig und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zu Vergleich oder Urteil.

Der folgende Überblick zeigt Schritt für Schritt, wie wir Arzthaftungsansprüche typischerweise geltend machen - von der Sachverhaltsschilderung über die Auswertung der Behandlungsunterlagen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

1. Sachverhaltsschilderung durch den Mandanten und Bevollmächtigung

Zu Beginn führen wir mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch - telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort in Hagen. Sie schildern:

Auf dieser Grundlage prüfen unsere Rechtsanwälte, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler bestehen und ob eine weitere Verfolgung Ihrer Arzthaftungsansprüche sinnvoll ist. Mit Ihrer Vollmacht bevollmächtigen Sie die Rechtsanwälte, Sie gegenüber Ärzten, Kliniken, Versicherern und Gerichten zu vertreten.

2. Anforderung und Auswertung der Behandlungsunterlagen

Die Patientenakte ist der zentrale Baustein im Arzthaftungsrecht. Wir fordern für Sie bei den behandelnden Ärzten und Kliniken u. a. an:

Im Anschluss werten die Rechtsanwälte die Unterlagen juristisch aus und beziehen je nach Fall medizinische Sachverständige ein. Ziel ist es zu klären, ob der medizinische Standard eingehalten wurde, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und welche Schäden (z. B. Schmerzen, Verdienstausfall, Mehrbedarf) auf diesen Fehler zurückzuführen sind.

3. Außergerichtliche Geltendmachung und Fristsetzung

Sind die Erfolgsaussichten positiv, machen unsere Rechtsanwälte Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend. Dazu verfassen die Rechtsanwälte ein Anspruchsschreiben an den behandelnden Arzt oder den Klinikträger. Darin:

Teilweise lässt sich bereits in diesem Stadium eine Einigung erzielen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird - insbesondere, wenn der Behandlungsfehler gut dokumentiert ist.

4. Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht

Reagiert die Gegenseite nicht oder lehnt sie die Haftung ab, erheben Plahr Rechtsanwälte für Sie Klage vor dem zuständigen Gericht. Die Rechtsanwälte:

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und ob dieser Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.

5. Gerichtlicher Sachverständiger

In Arzthaftungssachen bestellt das Gericht regelmäßig einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen. Dieser soll insbesondere klären:

Wir besprechen mit Ihnen die Begutachtung, prüfen das Gutachten sorgfältig, stellen Ergänzungsfragen und beantragen bei Bedarf die mündliche Anhörung des Sachverständigen. So stellen die wir sicher, dass medizinische Details richtig erfasst und zu Ihren Gunsten genutzt werden.

6. Vergleich oder Urteil

Am Ende des Verfahrens steht entweder ein Vergleich oder ein Urteil:

Warum Plahr Rechtsanwälte in Hagen bei Behandlungsfehlern an Ihrer Seite sein sollten

Arzthaftungsrecht ist eine komplexe Schnittstelle zwischen Medizin und Recht. Plahr Rechtsanwälte unterstützen Mandanten aus Hagen und der Region dabei,

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie wegen möglicher Verjährungsfristen frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.

Sind Sie von einem möglichen Behandlungsfehler betroffen?
Senden Sie Plahr Rechtsanwälten am besten per E‑Mail eine kurze Beschreibung des Behandlungsverlaufs, vorhandene Arztbriefe und - soweit möglich - relevante Befunde. Wir prüfen dann, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Nehmen Sie Kontakt auf


Melden Sie sich per Mail oder telefonisch

Beschreiben Sie Ihren medizinischen Fall / Behandlungsverlauf

Füllen Sie die Vollmacht aus

Schicken Sie Vollmacht, Behandlungsunterlagen und Belege
per E-Mail an:
anwalt@ra-plahr.de
oder per Post:
Plahr Rechtsanwälte, Karl-Halle-Str. 21, 58097 Hagen