Blogbeitrag: Arzthaftungsansprüche nach Behandlungsfehlern in Hagen
23. November 2025
Nach ärztlicher Behandlung neue oder verschlimmerte Beschwerden - viele Mandanten aus Hagen und Umgebung fragen sich dann, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Plahr Rechtsanwälte sind im Medizin- und Arzthaftungsrecht tätig und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zu Vergleich oder Urteil.
Der folgende Überblick zeigt Schritt für Schritt, wie wir Arzthaftungsansprüche typischerweise geltend machen - von der Sachverhaltsschilderung über die Auswertung der Behandlungsunterlagen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
1. Sachverhaltsschilderung durch den Mandanten und Bevollmächtigung
Zu Beginn führen wir mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch - telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort in Hagen. Sie schildern:
- welche Behandlung durchgeführt wurde,
- wie Ihr Gesundheitszustand vorher war und wie er sich verändert hat,
- welche Ärzte, Kliniken oder Praxen beteiligt waren,
- welche Unterlagen bereits vorliegen (Arztbriefe, Entlassungsberichte, OP-Berichte, Gutachten).
Auf dieser Grundlage prüfen unsere Rechtsanwälte, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler bestehen und ob eine weitere Verfolgung Ihrer Arzthaftungsansprüche sinnvoll ist. Mit Ihrer Vollmacht bevollmächtigen Sie die Rechtsanwälte, Sie gegenüber Ärzten, Kliniken, Versicherern und Gerichten zu vertreten.
2. Anforderung und Auswertung der Behandlungsunterlagen
Die Patientenakte ist der zentrale Baustein im Arzthaftungsrecht. Wir fordern für Sie bei den behandelnden Ärzten und Kliniken u. a. an:
- Behandlungsunterlagen und Arztbriefe,
- OP-Berichte, Befund- und Laborunterlagen,
- Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen.
Im Anschluss werten die Rechtsanwälte die Unterlagen juristisch aus und beziehen je nach Fall medizinische Sachverständige ein. Ziel ist es zu klären, ob der medizinische Standard eingehalten wurde, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und welche Schäden (z. B. Schmerzen, Verdienstausfall, Mehrbedarf) auf diesen Fehler zurückzuführen sind.
3. Außergerichtliche Geltendmachung und Fristsetzung
Sind die Erfolgsaussichten positiv, machen unsere Rechtsanwälte Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend. Dazu verfassen die Rechtsanwälte ein Anspruchsschreiben an den behandelnden Arzt oder den Klinikträger. Darin:
- wird der Behandlungsverlauf aus Ihrer Sicht dargestellt,
- werden die festgestellten Behandlungs- oder Aufklärungsfehler erläutert,
- werden Ihre Ansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Umbaukosten etc.) beziffert,
- wird eine konkrete Frist zur Regulierung gesetzt.
Teilweise lässt sich bereits in diesem Stadium eine Einigung erzielen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird - insbesondere, wenn der Behandlungsfehler gut dokumentiert ist.
4. Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht
Reagiert die Gegenseite nicht oder lehnt sie die Haftung ab, erheben Plahr Rechtsanwälte für Sie Klage vor dem zuständigen Gericht. Die Rechtsanwälte:
- fertigen eine ausführliche Klageschrift samt Begründung,
- stellen den Behandlungsablauf und den Fehler detailliert dar,
- begründen die Haftung rechtlich und medizinisch,
- vertreten Sie in allen mündlichen Verhandlungen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und ob dieser Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
5. Gerichtlicher Sachverständiger
In Arzthaftungssachen bestellt das Gericht regelmäßig einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen. Dieser soll insbesondere klären:
- ob die Behandlung dem fachärztlichen Standard entsprach,
- ob etwaige Fehler den Gesundheitsschaden verursacht oder vergrößert haben,
- wie sich der Gesundheitszustand ohne den Fehler voraussichtlich entwickelt hätte.
Wir besprechen mit Ihnen die Begutachtung, prüfen das Gutachten sorgfältig, stellen Ergänzungsfragen und beantragen bei Bedarf die mündliche Anhörung des Sachverständigen. So stellen die wir sicher, dass medizinische Details richtig erfasst und zu Ihren Gunsten genutzt werden.
6. Vergleich oder Urteil
Am Ende des Verfahrens steht entweder ein Vergleich oder ein Urteil:
- Vergleich: Häufig einigen sich die Parteien nach Vorliegen des Gutachtens auf eine bestimmte Schmerzensgeldsumme und die Erstattung weiterer Schäden. Das reduziert das Prozessrisiko und führt meist schneller zu einer Lösung.
- Urteil: Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet das Gericht, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Je nach Instanz sind Rechtsmittel (z. B. Berufung) möglich.
Warum Plahr Rechtsanwälte in Hagen bei Behandlungsfehlern an Ihrer Seite sein sollten
Arzthaftungsrecht ist eine komplexe Schnittstelle zwischen Medizin und Recht. Plahr Rechtsanwälte unterstützen Mandanten aus Hagen und der Region dabei,
- Behandlungsunterlagen vollständig zu sichern und auszuwerten,
- Behandlungs- und Aufklärungsfehler strukturiert herauszuarbeiten,
- Ansprüche realistisch zu beziffern,
- außergerichtliche Lösungen zu erreichen oder Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie wegen möglicher Verjährungsfristen frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Sind Sie von einem möglichen Behandlungsfehler betroffen?
Senden Sie Plahr Rechtsanwälten am besten per E‑Mail eine kurze Beschreibung des Behandlungsverlaufs, vorhandene Arztbriefe und - soweit möglich - relevante Befunde. Wir prüfen dann, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
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