Behandlungsfehler Augenheilkunde: Probleme nach der Katarakt-OP

Plahr Rechtsanwälte

RA PLAHR

Behandlungsfehler bei Katarakt-OPs (Grauer Star)

28. Februar 2026



Katarakt-Linse

Der sog. Graue Star betrifft gerade im Alter viele Menschen. Über 75 ist sogar mehr als jeder Zweite in Deutschland beeinträchtigt. Die Katarakt-Operation gehört dementsprechend zu den häufigsten Eingriffen überhaupt – und sie hilft sehr vielen Menschen. Auch oder gerade weil Katarakt-OPs bei uns jährlich hunderttausendfach durchgeführt werden, passieren Behandlungsfehler.

Regelhaft wird bei einer Katarakt-OP das Auge mit Tropfen betäubt, ein kleiner Schnitt gemacht und die eingetrübte Linse durch eine künstliche Linse ersetzt.

Wenn etwas schief läuft, bedeutet das nicht zwingend, dass auch ein Behandlungsfehler vorliegt. Haftungsrechtlich relevant wird es vor allem dann, wenn Indikation, Aufklärung, Planung, Durchführung oder Nachsorge nicht dem fachärztlichen Standard entsprechen.

Das sind Fehlerkonstellationen, die wir aus der Praxis kennen:

  • Fehlende oder unzureichende Aufklärung: Risiken, Alternativen, realistische Erfolgsaussichten und mögliche Einschränkungen nach der OP werden gar nicht oder nicht verständlich erläutert, insbesondere bei der Wahl spezieller Linsen werden die Alternativen nicht besprochen und bei bestehenden anderen Augenerkrankungen.
  • Mess- und Planungsfehler: Voruntersuchungen und Vermessungen werden unvollständig, unsorgfältig oder fehlerhaft durchgeführt, das Sehziel wird nicht klar festgelegt, die berechnete Linsenstärke passt dementsprechend nicht. Folge können deutliche Restfehlsichtigkeiten oder unerwartete Brillenabhängigkeit sein.
  • Verwechslungen: Es wird der falsche Linsentyp oder die falsche Linsenstärke eingesetzt, z.B. aufgrund von Seitenverwechslungen.
  • Fehler bei der OP-Technik: Die Linse wird nicht korrekt positioniert oder bei torischen Linsen nicht korrekt ausgerichtet. Es kommt zu vermeidbaren Gewebeschäden.
  • Komplikationen nicht beherrscht: Komplikationen während der Operation werden nicht rechtzeitig erkannt oder nicht angemessen behandelt.
  • Nachsorgefehler: Warnzeichen wie zunehmende Schmerzen, starke Rötung, plötzliche Sehverschlechterung oder Druckanstieg werden nicht ernst genommen, Kontrollen erfolgen nicht engmaschig oder notwendige Behandlungen (auch stationär) werden zu spät eingeleitet.

Oft steht bei unseren Mandanten die Problematik im Vordergrund, dass das im Aufklärungsgespräch in Aussicht gestellte Ziel – etwa deutlich besseres Sehen oder geringere Brillenabhängigkeit – schlicht nicht erreicht wurde.

Häufig berichten uns Mandanten aber auch von massiven Beeinträchtigungen im Alltag. Sie sehen verschwommen oder wie durch einen Schleier, manche auch verzerrt oder doppelt, einige haben Probleme beim Lesen oder bei der Bildschirmarbeit und das Gefühl, dass beide Augen nicht gut zusammenarbeiten. Das kann beim Gehen und insbesondere auf Treppen verunsichern, was natürlich besonders belastet. Häufig kommt es auch zu einer ausgeprägten Blendempfindlichkeit und besonders in der Dämmerung oder nachts wird das Sehen deutlich schlechter. Gerade das Autofahren wird oft zum Problem. Daneben gibt es bei einigen Komplikationen auch Warnzeichen wie zunehmende Rötung, Fremdkörpergefühl, Druck oder Schmerzen. Bei einem Augeninnendruckanstieg können auch Kopfschmerzen oder Übelkeit auftreten. Besonders ernst zu nehmen sind eine sehr plötzliche Sehverschlechterung, die mit starken Schmerzen einhergeht. Dasselbe gilt bei deutlicher Rötung oder neu auftretenden Schatten im Blickfeld, ebenso bei Blitzen oder vielen neuen Punkten – das sollte rasch augenärztlich kontrolliert werden.

Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben

Wenn Sie Beschwerden nach einer Katarakt-Operation haben oder unsicher sind, ob eventuell ein Behandlungsfehler vorliegt, schauen wir uns Ihren Fall gern an und beraten Sie entsprechend. Wir prüfen die Behandlungsunterlagen, insbesondere Voruntersuchungen, Aufklärung, OP-Bericht und Nachsorge. Auf dieser Grundlage lässt sich häufig bereits gut einschätzen, ob ein komplikationsbedingter Verlauf vorliegt oder ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Planung, Durchführung oder Nachsorge nicht dem fachärztlichen Standard entsprochen haben und ob Ansprüche in Betracht kommen.

Senden Sie uns per E-Mail eine kurze Schilderung (wann Beschwerden begannen, welche Behandlung, wie es vorher/nachher war, welche Ärzte/Kliniken beteiligt waren).