Einspruch Strafbefehl

Rechtsanwalt Plahr


Einspruch gegen Strafbefehl

14. Februar 2025


Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

VORSICHT! Bevor es zu spät ist, reichen wir Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Frist beträgt nur 14 Tage nach Zustellung des Strafbefehls! Danach kann man nichts mehr machen!

Ein Strafbefehl wird ausschließlich auf Basis der Aktenlage erlassen – ohne mündliche Verhandlung. Für Sie heißt das, dass Sie nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern einen schriftlichen Urteilsentwurf per Post erhalten. Wird nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (14 Tage) Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.

In diesem Artikel erläutern wir genauer, was ein Strafbefehl eigentlich ist.

Oft ist es ratsam gegen ein Strafbefehl Einspruch einzulegen. Die meisten sind sich der Folgen nicht bewusst. Ab einer Strafe von über 90 Tagessätzen (die Höhe der Tagessätze spielt keine Rolle!) zählen Sie als Vorbestraft und Ihre Strafe ist im Führungszeugnis zu finden! Aber auch eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen wird im Bundeszentralregister eingetragen. In Deutschland gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Auf dieses Führungszeugnis haben bestimmte Personengruppen Zugriff z.B. das Jugendamt. Auch bestimmte behördliche Erlaubnisse können Sie verlieren z.B. einen Waffenschein.

Wenn Sie also einen Strafbefehl bekommen haben ist schnelles Handeln gefragt. Wenn Sie einen örtlichen Anwalt aufsuchen wollen, brauchen Sie meist zuerst einen Termin. Die Uhr tickt aber unerbittlich!

Wir prüfen die Sinnhaftigkeit eines Einspruchs und reichen, so diese zu bejahen ist, in der Regel noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, den Einspruch gegen den Strafbefehl beim Gericht elektronisch ein. Auch am Wochenende und an Feiertagen. Schneller geht es kaum!

Was kostet es, den Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen zu lassen?

Bei uns haben Sie keine Kostenungewissheit wegen undurchschaubarer Vergütungsvereinbarung oder teurer Stundensätze. Unsere Tätigkeit im Strafbefehlsverfahren rechnen wir streng nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei einer durchschnittlichen Angelegenheit sind dies etwa 500 Euro.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Melden Sie sich per E-Mail und schicken Sie uns ein lesbares Foto (noch besser: Scan) des Strafbefehls mit.

Nehmen Sie Kontakt auf


Melden Sie sich per Mail oder telefonisch

Beschreiben Sie Ihren Fall

Füllen Sie die Vollmacht aus

Schicken Sie diese und alle Belege
per E-Mail an:
anwalt@ra-plahr.de
oder per Post:
RA Plahr, Karl-Halle-Str. 21, 58097 Hagen