Kontosperre: Commerzbank trägt Anwalts- und Gerichtskosten

Plahr Rechtsanwälte

RA PLAHR

Blogbeitrag: Commerzbank trägt Kosten des einstweiligen Rechtsschutzes

18. Juni 2023



Bank muss zahlen

Bei Geldwäscheverdacht und Kontosperre hilft oftmals nur ein Antrag auf einstweilige Verfügung zur Kontofreigabe. In einem aktuellen Fall übernahm die Commerzbank die Kosten des Gerichtsverfahrens.

Die Anzahl der Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland steigt stetig, etwa 150.000 Kontoinhaber erleben pro Jahr eine vollständige Kontosperrung. Kunden der Commerzbank und comdirect sind meiner Erfahrung nach häufig betroffen.

Jede Transaktion kann den Verdacht auslösen, und die Verdachtsschwelle für eine Meldung nach Geldwäschegesetz ist sehr niedrig. Das Problem ist, dass sich der Verdacht nur bei sehr wenigen der Meldungen bestätigt. Die meisten Betroffenen werden nicht entschädigt und müssen die Kosten für das rechtliche Vorgehen selbst tragen.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die Commerzbank in einem aktuellen Fall nicht nur bereit erklären musste, das Konto wieder freizugeben, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Mein Mandant erlebte eine Kontosperre aus dem Nichts. Hintergrund waren Transaktionen mit Auslandsbezug. Statt jedoch nur diese Transaktionen anzuhalten, wurde das gesamte Konto gesperrt. Wochenlang.

Das darf in dieser Form so nicht passieren. Statt eine einstweilige Anordnung zu kassieren, entsperrte die Commerzbank nach meinem gerichtlichen Vorgehen das Konto und erklärte sich zur Übernahme aller Kosten - also Gericht und Anwalt - bereit.

Sind auch Sie von einer Kontosperre betroffen? Zögern Sie nicht und melden Sie sich direkt, am besten per E-Mail mit Kontonummer und kurzer Beschreibung des Sachverhalts.