Volksverhetzung im Netz – BayObLG präzisiert den „Adressatenkreis“
31. August 2025
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat mit Beschluss vom 24.06.2025 (203 StRR 67/25) ein Berufungsurteil aufgehoben, das eine Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB) bestätigt hatte. Entscheidend: Der Tatrichter hatte den „Adressatenkreis“ nicht hinreichend bestimmt und die inkriminierte Äußerung nicht im Gesamtkontext gewürdigt.
Leitsätze
1. Der Adressat einer möglichen Volksverhetzung ist nicht eindeutig bestimmt, wenn der vom Tatrichter festgestellte Personenkreis mehrere mögliche Gruppen mit sich deutlich unterscheidenden Identitätsmerkmalen erfasst.
2. Die Auslegung des Tatrichters ist zu beanstanden, wenn er nur die von ihm als inkriminiert erachteten einzelnen Textstellen herausgreift, diese jedoch nicht in den Gesamtkontext einstellt.
Was hat das BayObLG konkret beanstandet?
Das Landgericht hatte angenommen, der Facebook-Text richte sich gegen „alle in Deutschland lebenden Muslime“. Damit wurden mehrere Gruppen vermischt, ohne die Adressaten präzise abzugrenzen. Zudem wurden nur einzelne Textpassagen isoliert zitiert; eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung und die Erörterung naheliegender Alternativdeutungen fehlten.
Rechtsrahmen kompakt
§ 130 Abs. 1 StGB setzt eine gegen eine bestimmte Gruppe gerichtete Äußerung voraus. Bei Äußerungsdelikten ist Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten: Maßgeblich ist der objektive Sinn für ein unvoreingenommenes Publikum. Bei Mehrdeutigkeit ist die grundrechtsfreundliche Deutung vorzuziehen.
Praxisfolgen & Verteidigungsansätze
Für die Verteidigung in Verfahren wegen § 130 StGB ergeben sich drei Hebel: Erstens ist die Adressatenbestimmung strikt zu prüfen. Zweitens ist der Gesamtkontext des Beitrags maßgeblich. Drittens sind alternative, grundrechtsfreundliche Deutungen aktiv herauszuarbeiten.
Was wir für Sie tun
Wir verteidigen Sie in allen Stadien des laufenden Strafverfahrens. Oft sind vermeintlich strafbare Äußerungen letztlich nicht strafbewährt, wenn sie im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ausgelegt werden. Wir helfen!