Fragwürdige Abrechnung bei Katarakt-Operationen

Plahr Rechtsanwälte

RA PLAHR

Fragwürdige Abrechnung bei Katarakt-Operationen

7. Mai 2026



Katarakt-Operation, Linse und Abrechnung
Abbildung: Abrechnung einer Katarakt-Operation - welche Positionen sind berechtigt?

Probleme nach Katarakt-OP?

Wir prüfen Ihren Behandlungsfehler-Verdacht.

Verschwommenes Sehen, falsche Linse, Blendempfindlichkeit, Schmerzen oder ausbleibender OP-Erfolg? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wichtig sind und ob eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist.

Melden Sie sich per E-Mail unter anwalt@ra-plahr.de oder telefonisch unter 02331-3400080.

Die Tagesschau berichtet über „Massenhafte Abzocke“ bei Katarakt-Operationen , also Operationen bei Grauem Star. Genauer geht es um den Verdacht, dass betroffene Patienten für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die tatsächlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder medizinisch gar nicht erforderlich sind.

Aus unserem Kanzleialltag kennen wir genau diese Probleme seit langem: Patienten werden vor einer Grauer-Star-Operation kostenpflichtige Zusatzleistungen ans Herz gelegt. Oft sind diese Zusatzleistungen aber weder medizinisch notwendig noch sinnvoll. Eine Aufklärung darüber, ob es gleichwertige Kassenleistungen gibt, unterbleibt. Natürlich vertrauen Patienten auf die Empfehlung ihrer Augenarztpraxis oder des OP-Zentrums und bringen Zuzahlungen auf – schließlich geht es um nichts weniger als das Augenlicht.

In unserem Beitrag zu Behandlungsfehlern bei Katarakt-Operationen haben wir bereits erläutert, welche medizinischen und rechtlichen Probleme nach einer Katarakt-OP auftreten können. Die aktuelle Berichterstattung zeigt nun zusätzlich, dass nicht nur die Behandlung selbst, sondern auch die Abrechnung und Aufklärung über Zusatzleistungen rechtlich relevant sein kann.

Asphärische Monofokallinsen als angebliche Premiumlinsen

Wie nun auch die NDR-Recherchen belegen, bieten viele Augenärzte sogenannte asphärische Monofokallinsen als „Premiumlinsen“ an und verlangen dafür bis zu 1.000 Euro. Bei solchen Linsen handelt es sich aber oft – auch wenn den Patienten dieser Eindruck zuweilen vermittelt wird – nicht um außergewöhnliche Luxusprodukte.

Denn asphärische Monofokallinsen gelten international längst als absoluter medizinischer Standard. Viele seriöse Kliniken setzen solche Linsen auch in Deutschland standardmäßig ein, ohne dass Patienten hierfür privat zuzahlen müssten.

Andere Praxen und OP-Zentren bieten nur veraltete sphärische Monofokallinsen als reine Kassenleistung an und vermarkten die moderneren asphärischen Monofokallinsen als kostenpflichtige Premiumprodukte. Für Patienten ist kaum zu erkennen, ob es sich tatsächlich um eine besondere Zusatzleistung handelt oder ob ihnen eine faktische Standardversorgung teuer verkauft wurde.

Abrechnungen sind für Patienten kaum überprüfbar

Auch die Abrechnung ist häufig schwer überprüfbar. Welche Linse tatsächlich eingesetzt wurde, welcher Einkaufspreis dafür angefallen ist und ob die verlangten Zusatzkosten berechtigt waren, lässt sich ohne Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Abrechnungsdokumente regelmäßig nicht beurteilen. Das gilt einmal mehr für medizinische Laien.

Wie die Recherchen des NDR belegen, haben offenbar auch Tricksereien im Rahmen der Abrechnungen selbst System. Denn Ärzte dürfen grundsätzlich nicht am Verkauf der Linsen selbst Geld verdienen, sondern nur an ihrer ärztlichen Leistung. Dementsprechend wird in den Rechnungen entsprechend über angebliche Mehraufwände kaschiert.

Auch hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Denn wenn tatsächlich kein zusätzlicher ärztlicher Aufwand entsteht, aber hohe Zusatzkosten berechnet werden, drängt sich die Frage auf, wofür Patienten eigentlich bezahlt haben.

Laserunterstützung bei Katarakt-Operationen

Mediale Aufmerksamkeit bekommt nun auch die Laserunterstützung bei Katarakt-Operationen, die Patienten immer wieder teuer verkauft wird. Insoweit werden bis zu 1.000 Euro pro Auge berechnet, ohne dass deren Nutzen in der Wissenschaft einhellig als erwiesen erachtet wird.

Wenn aber eine Behandlung als besonders vorteilhaft oder empfehlenswert dargestellt wurde, obwohl der medizinische Nutzen zweifelhaft ist, kann auch das rechtlich relevant sein.

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie betroffen sind

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Wir können Ihre Patientenakte für Sie anfordern und prüfen. Dabei legen wir unser Augenmerk darauf, ob Ihnen möglicherweise minderwertige Linsen eingesetzt wurden oder Ihnen zu Unrecht Geld für Linsen, die eigentlich Standard sein sollten, berechnet wurde.

Wir prüfen anhand der Unterlagen und besprechen mit Ihnen, ob und inwieweit der Arzt Sie aufgeklärt hat. Auch insgesamt können wir die Abrechnungsdokumentation auf Ungereimtheiten überprüfen.

Wenn sich der Verdacht bestätigt, fordern wir das zu Unrecht gezahlte Geld zurück. Außerdem können wir Sie natürlich auch bei der Erstattung einer Strafanzeige unterstützen. In einigen Fällen liegt nämlich sogar ein strafbarer Abrechnungsbetrug vor.

Zusammenfassend gilt: Wer im Rahmen einer Katarakt-OP Zusatzkosten zahlen musste, sollte das nicht einfach hinnehmen. Wir können gerne helfen, genau hinzusehen.